In den ersten sechs Wochen Ihrer Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie die Entgeltfortzahlung Ihres arbeitgebenden Unternehmens. Daran schließen das Krankengeld Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung und Ihr individuell vereinbartes Krankentagegeld aus dem Tarif S-KG an.
Bedarfsgerecht anpassen
Ganz gleich, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind, selbstständig oder in Anstellung arbeiten – Ihre Sparkassenberaterin oder Ihr Sparkassenberater hat die perfekte Lösung zur Absicherung Ihres Verdienstausfalls bei Krankheit. Vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin.
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