Grobe Fahrlässigkeit ist die Verletzung der erforderlichen Sorgfalt in einem besonders hohen Maße. So ist es beispielsweise grob fahrlässig, Fett unbeaufsichtigt auf dem Herd zu erhitzen oder eine Kerze anzuzünden und dann aus dem Haus zu gehen. Verursachen Sie den Schaden grob fahrlässig, sieht das Gesetz in der Regel eine Kürzung der Entschädigungsleistung vor.
Wenn Sie sich für die Tarifvariante Top unserer Hausratversicherung entscheiden, verzichten wir auf eine solche Kürzung, in der Tarifvariante Komfort gilt der Verzicht bis zu einer Entschädigungshöhe von 10.000 Euro.
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