Mit Einführung der EU-Richtlinie PSD2 (Payment Services Directive 2) ist die Eingabe einer TAN beim Login ins Online-Banking alle 180 Tage erforderlich. Geben Sie Ihre PIN und TAN jedoch niemals für „Testüberweisungen“ oder sonstige „Überprüfungen“ ein. Mehr zum Thema „PSD2“ erfahren Sie hier.
Betrügerinnen und Betrüger versuchen häufig menschliche Eigenschaften wie z.B. Hilfsbereitschaft, Vertrauen oder Angst auszunutzen. Ziel ist es, Ihre Online-Banking-Daten (Anmeldenamen/Legitimations-ID, PIN oder TAN) auszuspionieren – dies geschieht meist direkt nach der Anmeldung zum Online-Banking. Sie werden dann aufgefordert eine TAN einzugeben, um
Beachten Sie: Eine auf diesem Wege gestohlene TAN kann zu einer unerlaubten Abbuchung von Ihrem Konto führen.
Ähnlich wie Trickbetrügerinnen und Trickbetrüger täuschen die Betrügerinnen und Betrüger auch oft eine persönliche Bekanntschaft oder besondere Umstände vor. Ziel ist es, Sie durch Telefonanrufe oder Nachrichten (E-Mail, SMS, MMS, etc.) dazu zu bewegen, vertrauliche Informationen (wie IBAN, PIN, TAN und Kreditkartendaten) preiszugeben, oder Sie zum Öffnen von Dateien oder zur Installation von Programmen auf dem Computer zu verleiten.
Weitere hilfreiche Informationen rund um das Thema „Social Engineering“ finden Sie auf den Seiten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik.
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